Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ExpertBuild GmbH, Uhlandstr. 20-25, 10623 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, IT-Beratung, Wartung, Support und Schulung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Bei agilen Entwicklungsprojekten werden Anforderungen in iterativen Schritten umgesetzt. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Entwicklungsleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung verantwortlich.
Abnahmen erfolgen nach den im Projektvertrag vereinbarten Kriterien. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Festpreisprojekten ist die Vergütung nach den vereinbarten Meilensteinen fällig. Bei Time-and-Material-Projekten erfolgt die Abrechnung monatlich nach tatsächlich erbrachtem Aufwand auf Basis der vereinbarten Tagessätze.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
Reisekosten und sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass benannte Ansprechpartner für Rückfragen und Entscheidungen zeitnah erreichbar sind. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehraufwand führen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an bereitgestellten Materialien verfügt und deren Nutzung im Rahmen des Projekts nicht gegen Rechte Dritter verstößt.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Dokumentation, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte ein.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der projektspezifisch entwickelten Software für den eigenen Geschäftsbetrieb. Wiederverwendbare Bibliotheken und Framework-Komponenten des Auftragnehmers bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Quellcode wird dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung in dem vereinbarten Format übergeben, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.